Aktuelles - Kreisanglerverband Uecker-Randow e.V.

Kreisanglerverband Uecker-Randow e.V.
Am Schlachthof 4
17309 Pasewalk
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Vorbereitungslehrgang

noch freie PLätze
Eingetragen am: 01.09.2021
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Corona-Krise 2020

Eingetragen am: 19.05.2020
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Wer kann Mitglied werden?

Gemäß Fischereigesetz M/V besteht ab dem 14. Lebensjahr Fischereischeinpflicht in Mecklenburg-Vorpommern.
Auch Kinder/Jugendliche bis 14 Jahre ohne Fischereischein müssen während  des Angelns eine gültige Angelberechtigung mit sich führen!
Diese kann für die Verbandsgewässer des LAV-MV z.B. in der KAV Geschäftsstelle erworben werden.


Der Jahresbeitrag für Erwachsene beträgt:

·  22 Euro und

·  52 Euro für die Landesangelberechtigung.

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beträgt der Jahresbeitrag:

·  7 Euro und

·  8 Euro für die Jahresangelberechtigung. (Nachfrage beim Kreisanglerverband Uecker-Randow e.V.)
Mitglied kann jeder in einem unserer Mitgliedsvereine werden.
www.kav-uer.de
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